Ehrenamtsförderung durch das Landesprogramm 2026
Am 21. Januar hat der Ehrenamtsbeauftragte der Thüringer Staatskanzlei, Guntram Wothly, im Auftrag des Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt Fördermittel in Höhe von 84.507 Euro an Vereine aus dem Landkreis Hildburghausen überreicht. Die feierliche Übergabe fand im Rathaus Schleusingen statt. An der Veranstaltung nahmen unter anderem Landrat Sven Gregor sowie der Bürgermeister der Stadt Schleusingen, Alex Brodführer, teil. Die Förderung dient der Unterstützung ehrenamtlicher Projekte und Strukturen, insbesondere im ländlichen Raum.
Geförderte Vereine und Initiativen:
- Feuerwehrverein Themar 1993 e. V.
- Erlauer SV Grün-Weiß e. V.
- Gemeinde Lengefeld (Jugendfeuerwehr)
- Heimatverbund Schleusingen e. V.
- TSV 1911 Themar e. V.
- Feuerwehrverein Eisfeld e. V.
- Kirmesverein Wallrabs e. V.
Am 03. Februar haben in Gompertshausen folgende Vereine die Projektförderung erhalten:
- der Traditions- und Heimatverein Gellershausen e.V.
- Landfrauenortsverein Westenfeld
- Schützenverein Linden 94 e.V.
- TSV 08 Gleichamberg e.V.
Die Förderung kann unter Förderung Ehrenamt Thüringen beantragt werden. Weitere Ansprechpersonen finden Sie auf der Website oder bei Frau Heidi Papp. Leiterin der Freiwilligenagentur.
Mit dem neuen Thüringer Ehrenamtsgesetz setzt der Freistaat ein klares Zeichen für die Bedeutung des Ehrenamtes. Ziel des Gesetzes ist es, bürgerschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken, Hürden abzubauen und Vereine sowie Ehrenamtliche gezielt zu unterstützen. Kern des Gesetzes ist ein landesweites Förderprogramm mit jährlich mindestens 15 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem Projekte zur Nachwuchsgewinnung, Qualifizierung, Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperationen zwischen Vereinen und Initiativen. Ergänzt wird dies durch Unterstützungsangebote der Thüringer Ehrenamtsstiftung und weitere Anerkennungsinstrumente wie die Thüringer Ehrenamtscard Für das Förderjahr 2026 können Anträge für Projekte und Maßnahmen im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 15. April 2026 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt digital über das Thüringer Förderportal. In besonderen Notlagen sind Unterstützungsleistungen auch außerhalb fester Fristen möglich.
„Ich möchte alle Vereine, Initiativen und engagierten Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich ermutigen, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen. Ehrenamtliches Engagement ist ein tragender Pfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und verdient bestmögliche Unterstützung. „so Gregor.