Entlastung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe - Antragstellung ab 08. Mai 2023 möglich
Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung eines Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl und Pellets). Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dazu hat das BMWK auch die notwendigen Referenzwerte (s. unten) bekannt gegeben. Thüringen hat sich einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame
Antragsplattform angeschlossen. Die Antragsplattform soll spätestens ab Mai zur Verfügung stehen. Sie finden hier Fragen und Antworten zur Einigung, zu den Referenzwerten und zur Antragsplattform.
Für wen ist die neue Härtefallregelung?
Für Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“),
aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen
nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird - wenn sie
antragsberechtigt sind (s. unten). Eigentümer können als Direktantragstellende
selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n)
zum Heizen der Privathaushalte zentral durch eine/n Vermieter/in
oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird
bzw. werden, sind diese/r Vermieter/in bzw. diese WEG antragsberechtigt.
Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene
Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter/innen müssen
nicht selber tätig werden.
Welche Energieträger sind erfasst?
Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets,
Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte in der Bundesrepublik
Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern
heizen und im Entlastungszeitraum 01.01. - 01.12.2022
mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im
Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten. Ob dies
auf Sie zutrifft, können Sie mit einem den Ländern zur Verfügung
stehenden Online-Rechner vorab prüfen (Hinweis: Der Online-Rechner
ist derzeit noch in Arbeit und wird Teil der Antragsplattform)
Ab wann und wo können die Anträge gestellt?
Parallel zur Einigung von Bund und Ländern wurde an einer gemeinsamen
Antragsplattform der Bundesländer gearbeitet, die
spätestens zum Mai gestartet werden soll. Details dazu werden
noch bekannt gegeben. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann dann
bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Für welchen Zeitraum greift die Entlastung?
Es können Rechnungen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum
01.12.2022 berücksichtigt werden.
Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten
Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum
gezahlt wurde. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum
angefallen sind, ist das Lieferdatum.
Wie lauten die Referenzpreise?
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
• Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)
• Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)
• Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)
• Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)
• Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)
• Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
• Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)
Ich bin Mieter/in, kann ich auch einen Antrag stellen?
Generell können die Betreiber einer Feuerstätte (Heizungsanlage)
einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. In aller Regel sind Sie als
Mieter/in nicht Betreiber der Feuerstätte(n). Sofern der Kostenanstieg
bei Ihnen über eine Verdopplung hinausgegangen ist, ist in
diesem Fall Ihr/e Vermieter/in dazu verpflichtet, die Härtefallhilfen
zu beantragen und die Förderung an Sie weiterzugeben. Sie selbst
brauchen und können keinen Antrag auf Härtefallhilfen stellen.
Falls Sie in Ihrer Mietwohnung selbst Betreiber der Feuerstätte(n)
sind und die Kriterien erfüllen, können Sie selbst einen Antrag auf
Härtefallhilfen als Direktantragstellende/r stellen.
Womit können Antragsteller/innen rechnen? Hier 2 Beispiele:
1. Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er
dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich
gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 Euro/l).
Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von
0,8*((3.000*1,6)-2* (3.000*0,71)) = 432 Euro.
2. Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg
im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für
den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7) -
2* (4.000*0,24))= 704 Euro
Der Zuschuss kann über https://umwelt.thueringen.de/themen/top-themen/fragen-und-antworten-energiesicherheit-in-thueringen/heizoel-pellets-co und https://nle-brennstoffhilfe.de/ elektronisch beantragt werden.
Das Online-Antragsverfahren für Thüringen startet am 8. Mai 2023.
Über den Online-Rechner besteht die Möglichkeit zur Ermittlung
der Höhe einer möglichen Entlastung: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Das Landratsamt Hildburghausen wird über den weiteren Fortschritt
informieren.