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12.06.2026

Erneute Feststellung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp-8 in Hessen hat Auswirkungen auf Tierhaltende im Freistaat Thüringen - ganz Thüringen ist jetzt BTV-8 Handelsrestriktionszone

Im benachbarten Bundesland Hessen wurde erneut das Blauzungenvirus des Serotyps BTV-8 bei einem verendeten Rind in der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) nachgewiesen. Die Handelsrestriktionszone ausgehend vom betroffenen Rinder-haltenden Betrieb erstreckt sich bis nach Ostthüringen. Daraus resultiert, dass Thüringen nun vollständig als eine BTV-8 Handelsrestriktionszone einzustufen ist.

Innerhalb der BTV-8 Handelsrestriktionszone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen, sofern die zu verbringenden Tiere klinisch gesund sind.

Für den Transport von Tieren empfänglicher Arten wie Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden (hierzu zählen unter anderem Lamas und Alpakas) aus der BTV-8 Handelsrestriktionszone heraus gelten besondere Auflagen (z. B. Nachweise über Impfschutz oder Laboruntersuchungen [negativer PCR-Test]). Die detaillierten Regelungen können auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums abgerufen werden (Protected link to tmasgff.de https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit#c3442 ).

Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV-3 bestehen keine Beschränkungen der Verbringung innerhalb Deutschlands.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit#c3442 

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