Förderprogramm »Aktiv vor Ort« startet wieder
Presseinformation
Das Ehrenamt in Thüringen erhält auch 2026 wieder Unterstützung: Das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung geht in eine neue Runde. Insgesamt stehen erneut 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte von Vereinen und Initiativen unbürokratisch zu fördern.
Im Rekordjahr 2025 konnten bereits 998 Projekte in Thüringen unterstützt werden. Auch in der Region profitierte das Ehrenamt deutlich: Nach Angaben der Thüringer Ehrenamtsstiftung erhielten im Landkreis Hildburghausen 59 Initiativen und Vereine Fördermittel in Höhe von knapp 150.000 Euro.
Die Antragstellung erfolgt weiterhin über das digitale Förderportal der Stiftung. Neu ist, dass künftig 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten übernommen werden können – bis zu 5.000 Euro pro Antragsteller. Ein Eigenanteil von 10 Prozent ist erforderlich. Das Förderprogramm läuft ab sofort bis zum 31.12.2026. Pro Verein oder Initiative kann einmalig bis zum 31.05.2026 ein Antrag gestellt werden.
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen des ehrenamtlichen Engagements, darunter Aufwandsentschädigungen für Engagierte, Fahrtkosten, Fort- und Weiterbildungen, Veranstaltungen zur Würdigung des Ehrenamts, Öffentlichkeitsarbeit sowie Nachwuchsgewinnung. Auch Sachkosten wie Büromaterial, Internet- und Telefonkosten, Pflichtversicherungen oder anteilige Miet- und Betriebskosten können unterstützt werden. Zudem sind Anschaffungen und Maßnahmen zur Digitalisierung möglich.
Antragsberechtigt sind neben eingetragenen Vereinen auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Organisationen ohne aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes benötigen eine Gemeinwohlbescheinigung. Diese stellt auf Anfrage das Landratsamt Hildburghausen aus.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ gibt es unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort.
Ansprechpartnerinnen im Landratsamt Hildburghausen:
Frau Hirn, Ehrenamt, Kultur & Sport
Tel.: 03685-78180026
Frau Papp, Leiterin Freiwilligenagentur
Tel.: 03685-78180026
Mail: ehrenamt@lrahbn.thueringen.de
Wer kann einen Antrag stellen?
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Eingetragene Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote, auch ohne Vereinsstatus.
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Ohne Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist eine Gemeinwohlbescheinigung erforderlich (über das Landratsamt Hildburghausen).
Was wird gefördert?
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Projekte und Maßnahmen des ehrenamtlichen Engagements, z. B.:
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Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten
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Fort- und Weiterbildungen
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Veranstaltungen zur Würdigung des Ehrenamts
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Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsgewinnung
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Sachkosten (Büromaterial, Internet, Telefon, Versicherungen, anteilige Miete/Betriebskosten)
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Anschaffungen und Digitalisierungsmaßnahmen
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Wie hoch ist die Förderung?
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Bis zu 5.000 Euro pro Antragsteller
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90 % der förderfähigen Kosten werden übernommen
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10 % Eigenanteil erforderlich
Wie kann der Antrag gestellt werden?
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Über das digitale Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung
Bis wann kann man einen Antrag stellen?
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Antragsfrist: 31.05.2026
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Pro Verein oder Initiative nur ein Antrag möglich
Wie lange läuft das Programm?
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Förderzeitraum bis 31.12.2026
Wo gibt es weitere Informationen oder Beratung?
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Website der Thüringer Ehrenamtsstiftung
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Ansprechpartnerinnen im Landratsamt Hildburghausen (Ehrenamt/Freiwilligenagentur)