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18.11.2024

Geflügelpestgeschehen in Deutschland

Aktuell gibt es eine Mehrzahl an Hochpathogene Geflügelpest -Feststellungen bei Wildgänsen, die im Landkreis Sonneberg tot aufgefunden worden sind (https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/ausbruch-der-gefluegelpest-bei-wildvoegeln-im-landkreis-sonneberg).

Das Risiko von Geflügelpest-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft.

Der Schutz der Geflügelbestände hat vor diesem Hintergrund weiterhin große Bedeutung. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.

Füttern Sie Ihre Tiere nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind!

Verwenden Sie nur Tränkenwasser zu dem Wildvögel keinen Zugang haben!

Ziehen Sie bei erhöhten Verlusten oder der Abnahme der Legeleistung ein Tierarzt hinzu um eine Infektion mit HPAI auszuschließen!

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung von gehaltenen Geflügel noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen!

Zusätzlich sind auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüber­wachungsamt Hildburghausen zu melden!! (03685/445-461)

gezeichnet

Herr Dr. A. Abele

Kreisveterinärrat

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