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Geschützte Landschaftsbestandteile

Der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Hildburghausen obliegt die Vorbereitung und Durchführung von Ausweisungsverfahren zur Unterschutzstellung und von Verfahren zur Aufhebung der Unterschutzstellung. Es werden Auskünfte zu Geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen, Flächennaturdenkmalen und weiteren naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebieten erteilt.

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