Hinweise zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Informationen von der Website des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (https://www.tmasgff.de)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Der Mensch kann sich nicht infizieren.
Die Krankheit endet in der Regel tödlich. Die Übertragung des Virus erfolgt auf direktem Wege von Tier zu Tier aber auch indirekt über virusbehaftete Materialien. Dazu zählen insbesondere Blut oder Kot, verschmutzte Kleidung, Jagdausrüstung, aber auch Futtermittel und Speisereste. Es gibt keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest.
Seit 2014 breitet sich das ASP-Virus in der Wildschweinepopulation sowie in Schweinebeständen im Osten Polens, in Litauen, Lettland, Estland, Rumänien, Moldawien, Ungarn, Tschechien, Belgien, Slowakei, Serbien und Bulgarien erheblich aus.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat am 09.09.2020 das ASP-Virus bei einem tot aufgefundenen Wildschwein aus dem Landkreis Spree-Neiße (Gemeinde Schenkendöbern) nachgewiesen. Das Bundesministerum für Ernährung und Landwirtschaft und das Friedrich-Loeffler-Institut haben das Ergebnis am 10.09.2020 bestätigt. Die Gemeinde Schenkendöbern liegt wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt und damit in direkter Nähe zum andauernden ASP-Geschehen in Westpolen.
Ein Gefährdungspotential für eine Verschleppung der Seuche kann das unerlaubte Mitbringen von tierischen Lebensmitteln (v.a. Rohwürsten wie Schinken, Salami, Mett- oder Teewurst) im privaten Reiseverkehr aus Seuchengebieten darstellen. Wenn Reste von diesen Lebensmitteln dann – ebenfalls illegal – zu Haus- oder Wildschweinen gelangen, besteht ein extrem hohes Infektionsrisiko. Ein weiteres, mögliches Risiko für die Einschleppung der Erkrankung könnten auch ggf. unzureichend desinfizierte, zurückkehrende Fahrzeuge darstellen, insbesondere, wenn lebende Schweine in die genannten Regionen exportiert wurden. Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.
Zur Eindämmung der Seuchenverschleppungsgefahr ist es im Ausbruchsfall zwingend notwendig, die an der Krankheit verstorbenen Tiere in Wald und Feld zu finden und sachgerecht zu bergen, um so mögliche Infektionsquellen zu entfernen. Für diese Aufgabe wurde auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit ThüringenForst Personal ausgerüstet und in kleinen Gruppen durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) trainiert.
Alle Bürger, insbesondere Jäger, Landwirte, Tierärzte, aber auch Spaziergänger sind aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden.
Dieses wird die Beprobung, Untersuchung auf ASP sowie die unschädliche Entsorgung veranlassen.
Eine Informationskampagne für betroffene Zielgruppen wie Jäger und Landwirte, aber auch für die Bevölkerung, wird seit Jahren durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt. Es wurden Merkblätter und in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Thüringen eine „ASP-Fibel“ erstellt und auf unterschiedlichsten (Vortrags-) Veranstaltungen zur ASP informiert. Ein besonderer Fokus wurde immer wieder darauf gelegt, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, keine tierischen Lebensmittel im Wald zu entsorgen und insbesondere Jäger mit Hilfe einer Prämie von 50 Euro an der Früherkennung zu beteiligen, wenn sie tote aufgefundene Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt melden.
Alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind darüber hinaus dazu aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Die Behörden unterstützen hier durch zielgerichtete Beratung.
Sollte es dennoch zu einem Ausbruch der ASP in einem Hausschweine haltenden Betrieb kommen, wird dieser Entschädigungen vom Land und der Tierseuchenkasse erhalten.
Merkblatt zur Afrikanischen Schweinepest für Landwirte