Sprungziele
Seiteninhalt
27.07.2023

Das Sozialamt informiert

Information über den Bearbeitungsstand der Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung

Aktuell entspricht die Bearbeitungsdauer für die Festlegung des Grades der Schwerbehinderung leider nicht Ihren und unseren Erwartungen. Dies bedauern wir sehr und bitten hierfür um Nachsicht.

Die derzeitige längere Bearbeitungsdauer der Schwerbehindertenanträge ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass wir seit geraumer Zeit einen enormen Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen haben. Dies ist u.a. der Steuerpflicht für Rentner, der Änderung der Pauschbeträge, sowie der Änderung der Voraussetzungen zur Ermittlung des Grades der Behinderung geschuldet. Hinzu kommt, dass zum jetzigen Zeitpunkt alle Akten digitalisiert werden, welches einen erheblichen Mehraufwand für die jeweiligen Sachbearbeiter darstellt.

Generell beabsichtigen wir Ihre Anträge nicht nur sachgerecht zu bearbeiten, sondern auch so zeitnah wie möglich zu verbescheiden. Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge zu verkürzen. Die Digitalisierung der Akten ist eine dieser Maßnahmen. In der Übergangszeit der Umstellung bedeutet dies aber einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand und doppelte Arbeit für die Mitarbeiter.

Aber auch Sie können uns dabei helfen, die Bearbeitungsrückstände schnellstmöglich abzubauen. Wir bitten Sie, von telefonischen und schriftlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung Ihres Schwerbehindertenantrages. Sollte nach 2 Monaten noch keine entsprechende Eingangsbestätigung erfolgt sein, so bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung.

 
Wir sind überzeugt, dass wir mit den nun angestoßenen Maßnahmen wieder akzeptable Bearbeitungszeiten erreichen werden. Für Ihr bisher gezeigtes Verständnis und Ihre Geduld danken wir Ihnen.

Ihr Sozialamt

© 2026 Landkreis Hildburghausen