Information - Private Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten
Private Personen, die ukrainische Geflüchtete im privaten Haushalt - nicht gewerblich, aufgenommen haben, können finanzielle Unterstützung erhalten. Demnach sollen private Gastgeber*innen, die einen oder mehrere ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, für die erste Person 150 Euro und für jede weitere 75 Euro Aufwandsentschädigung bekommen.
Auf diese Weise sollen alle Kosten der Unterbringung, wie Bereitstellung des Wohnraums sowie die Verbräuche von Strom, Wasser und Wärme pauschal abgegolten werden, wodurch spätere Aufrechnungen entfallen können. Eine finale Festlegung durch den Freistaat Thüringen steht aktuell noch aus.
Sobald der Passus in die Landesverordnung aufgenommen ist und damit die notwendige rechtliche Grundlage besteht, wird der Landkreis auch rückwirkend - zum Stichtag des Einzugs - Vereinbarungen abschließen können und Zahlungen leisten. Damit einhergehend bitten wir Sie, uns Ihre Bankverbindung (Bank, IBAN und BIC) sowie das Einzugsdatum und gegebenenfalls Auszugsdatum der ukrainischen Flüchtlinge in Ihrem privaten Wohnraum per E-Mail (integration@lrahbn.thueringen.de) oder postalisch zu übersenden.
Voraussetzungen für eine vertragliche Vereinbarung mit dem Landratsamt Hildburghausen sind insbesondere die Prüfung zur Eignung des Wohnraums durch Mitarbeiter*innen des Landratsamtes Hildburghausen und das Einverständnis der beteiligten Parteien. Im Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass an den Briefkästen unbedingt der Name der Geflüchteten angebracht werden muss, um die Post erhalten zu können.
Wir danken Ihnen vielmals für Ihr aufgebrachtes Engagement und die beachtliche Unterstützung bei der Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten.