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23.08.2018

Information aus der Unteren Gewerbebehörde

Information für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und gewerbliche Hausverwalter

Seit dem 0 1 . 08.20 1 8 bedürfen gewerbliche Wohnimrnobilienverwalter und gewerbliche Hausverwalter einer Erlaubnis nach $ 34 c Abs. 1 Satzl Nr.4 GewO. Unter die Erlaubnispflicht fällt auch die gewerbsrnäßige Verwaltung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.

Wohnirmnobilienverwalter, die dieses Gewerbe schon vor dem 01.01.2018 ausgeübt haben, müssen die entsprechende Erlaubnis bis zum 01.03.2019 beantragen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen der Gewerbebehörde des Landratsamtes, auch telefonisch (Tel. 03685/445337, -332,- 335), gern zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge erhalten Sie hier oder direkt bei den Mitarbeitern der Unteren Gewerbebörde im Landratsamt HIldburghausen.

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