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Lebensmittelüberwachung

Nr. 99118003000000

Spezielle Hinweise unserer Behörde


Schutz des Menschen vor möglichen Gesundheitsgefährdungen, die von Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen ausgehen können sowie Schutz vor Täuschung durch regelmäßige Betriebsprüfungen.

Es werden Lebensmittelbetriebe wie Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte und Gaststätten, aber auch Imbissstände, Wochenmärkte, Direktvermarkter und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen in Seniorenheimen, Schulen, Werkskantinen und Kindergärten) kontrolliert auf:

  • Bau- und Einrichtungssubstanzen
  • Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
  • Arbeitsabläufe
  • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
  • Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte
  • Entnahme von Proben, Auswertung von Ergebnissen

Die zuständigen Mitarbeiter nehmen auf allen Stufen der Lebensmittelgewinnung und Lebensmittelverarbeitung von der Produktion bis zum Verbraucher Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben. Die Ergebnisse werden ausgewertet. Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen.
Das Amt ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.

Überwachung des Verkehrs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, freiverkäuflichen Arzneimitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen.

Zu sonstigen Bedarfsgegenständen zählen beispielsweise

  • Lebensmittelbedarfsgegenstände
  • Bekleidung mit Hautkontakt
  • Schmuck
  • Schuhe
  • Spielwaren,
  • Scherzartikel,
  • Wasch- und Reinigungs- sowie Pflegemittel
weitere Aufgaben:
  • Beratung und Sachverständigentätigkeit, Kontakt mit Verbraucherverbänden
  • Beteiligung an Erlaubnisverfahren nach dem Gaststättengesetz
  • Stellungnahmen zu Bauanträgen
  • Verfolgung und Ahndung lebensmittelrechtlicher Verstöße

Leistungsbeschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Das obliegt in Thüringen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.

Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.

Die Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen stichprobenweise die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Handelsstufen vom Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen der Bürger im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen.

Die sensorische, chemisch-analytische sowie mikrobiologische Untersuchung und Beurteilung der durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter entnommenen Proben erfolgt im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

An wen muss ich mich wenden?

An das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Teaser

Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucher/innen.

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