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27.07.2023

Nach dem Fristablauf ist vor dem Fristablauf!

Die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde informiert

Am 19.01.2023 lief die Frist zum Umtausch des alten „Lappen“ (Papierführerschein – ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ab.

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 war der Fristablauf zum Umtausch des Alt-Führerscheines bereits der 19.01.2022.

Wer bis jetzt den Umtausch des Führerscheins/Fahrerlaubnis dieser Jahrgänge noch nicht vorgenommen hat, kann sich jederzeit, auch kurzfristig, noch online einen Termin zum „Umtausch Alt-Führerschein/Fahrerlaubnisbehörde“ auf der Internetseite des Landratsamtes Hildburghausen buchen. Bürger die keine Möglichkeit der Onlinebuchung haben, können einen Termin für den Umtausch gerne zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde persönlich abholen.

Der nächste Fristablauf für die Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch Alt-Führerschein ist schon in Sichtweite – das Ablaufdatum hierfür ist der 19.01.2024.

Danach müssen die Jahrgänge 1971 und später tauschen. Der Stichtag für diesen Fristablauf ist der 19.01.2025.

Bürger die schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheines der Ausstellungsjahre 01. Januar 1999 bis 18.01.2013 sind, tauschen gestaffelt, beginnend mit den Jahren 1999 bis 2001. Hier ist der erste Fristablauf der 19.01.2026.

Um einen fristgerechten Umtausch zu gewährleisten, bitten wir Sie sich rechtzeitig einen Termin zu buchen.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde

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