Neuer Elterngeldantrag für Geburten ab 01.04.2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zur Beantragung des Elterngeldes bitten wir um Verwendung der neuen Antragsformulare für die Geburten ab 01.04.2025 mit folgendem wichtigen Hinweis:
Zwingend sind der Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01.04.2025 (mit 23 Seiten) und zwingend die Anlage Arbeitgeberbescheinigung (mit 4 Seiten) einzureichen.
Des Weiteren wurde bei den herunterladbaren Antragsformularen ein Hinweis zur Zustimmung für den elektronischen Datenabruf bei der Krankenkasse ergänzt:
- Hinweis zum Antrag – Gültig für Geburten ab 01.09.2021 bis 31.03.2024:
Der im Antrag auf Elterngeld unter dem Punkt 10. Nach der Geburt: Mutterschaftsgeldleistungen erwähnte Datenabruf zum Mutterschaftsgeld direkt bei Ihrer Krankenkasse ist zur Zeit noch nicht möglich,
deshalb fügen Sie bitte dem Antrag eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Krankenkasse bei.
- Hinweis zum Antrag – Gültig für Geburten ab 01.04.2024:
Der im Antrag auf Elterngeld unter dem Punkt 10. Nach der Geburt: Mutterschaftsgeldleistungen erwähnte Datenabruf zum Mutterschaftsgeld direkt bei Ihrer Krankenkasse ist zur Zeit noch nicht möglich,
deshalb fügen Sie bitte dem Antrag eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Krankenkasse bei.
- Hinweis zum Antrag – Gültig für Geburten ab 01.04.2025:
Der im Antrag auf Elterngeld unter dem Punkt 9. Nach der Geburt: Mutterschaftsgeldleistungen erwähnte Datenabruf zum Mutterschaftsgeld direkt bei Ihrer Krankenkasse ist zur Zeit noch nicht möglich, deshalb fügen Sie bitte dem Antrag eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Krankenkasse bei.
Die Antragsformulare finden sie hier:
Ebenfalls finden Sie hier folgende Dienstleistung: