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19.09.2025

Pressemitteilung 17. September 2025

Mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger mit teilweise verschiedenen Meinungsbildern nahmen am Abend im Jagdschloss Bad Rodach an einer Informationsveranstaltung zu den geplanten Windvoranggebieten mit den Bezeichnungen 4344, 4034 und 4035 teil. Unter den Gästen waren auch Landrat Sven Gregor, Bürgermeister Stefan Ullrich und Bürgermeister Tino Kempf. Eingeladen hatte die Stadt Bad Rodach, vertreten durch den 1. Bürgermeister Tobias Ehrlicher. Dieser stellte mit einer Präsentation den aktuellen Stand dar und beantwortete zahlreiche Fragen aus der Bürgerschaft.

Besonders intensiv diskutiert wurden die Abstandsregelungen von mindestens 1.000 Metern zu Wohnbebauungen in Thüringen und Bayern. Bürgermeister Ehrlicher betonte, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen diesen Vorgaben bei der Planung Rechnung tragen wollen:
„Wir müssen versuchen, das zusammen zu planen, dass am Ende jeder zufrieden sein kann.“

Eine erste Bewertung der Planungen wird nicht vor dem ersten Quartal 2026 erfolgen. Dann können bei der Planungsgesellschaft auch Bedenken oder Tatsachen geschildert werden. Landrat Sven Gregor verwies auf die Herangehensweise: „Der faire Umgang und vorurteilsfreie Dialoge sind das A und O in dieser Angelegenheit. Wir müssen versuchen die Emotionen etwas zurückzunehmen, sonst kann hier keine sachliche Planung stattfinden.“ Im weiteren Verfahren wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen, in dem geäußerten Bedenken – etwa zu Lärm, Infraschall oder Schattenschlag – ebenso geprüft werden wie Auswirkungen auf Flora und Fauna am grünen Band.

Der Weg zu einem Windrad – aktueller Stand in Bad Rodach

Die Stadt Bad Rodach befindet sich derzeit in Schritt 3: Beschluss des Regionalen Planungsverbandes (RPV) über den Planentwurf. Der gesamte Prozess gliedert sich in zwei Ebenen: Fortschreibung des Regionalplankapitels Windenergie sowie das Genehmigungsverfahren für einen Windpark.

1. Fortschreibung des Regionalplankapitels Windenergie

  1. Aufstellungsbeschluss über die Fortschreibung
  2. Flächensuche und Ausarbeitung des Planentwurfs
  3. RPV beschließt den Planentwurf
  4. Beteiligungsverfahren und Einarbeitung der Stellungnahmen
  5. RPV beschließt neues Regionalkapitel Windenergie
  6. Verbindlicherklärung
  7. Regionalplan tritt in Kraft

2. Genehmigung eines Windparks

Vor Beginn des Genehmigungsverfahrens erfolgt an den vorgesehenen Standorten zunächst eine Windmessung. Nur wenn diese erfolgreich ist und eine ausreichende Windhöffigkeit für den Betrieb eines Windparks nachweist, wird das Verfahren fortgeführt.

Im Anschluss folgen die formalen Schritte:

  1. Antragstellung
  2. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  3. Beteiligung betroffener Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange
  4. Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit

Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Schritte kann der Bau eines Windrads beginnen.

Fazit

Deutlich wurde bei der Veranstaltung: Die Planung stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Widerstand. Klar ist jedoch auch, dass die gesetzlichen Vorgaben auf Landesebene bestehen. Bürgermeister Ehrlicher betonte in diesem Zusammenhang:
„Es muss gehandelt werden – mit reiner Verweigerung kommt man nicht weiter. Jeder muss einen Beitrag leisten.“

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