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13.12.2022

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest - Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten

Die Schutz-und Überwachungszonen entnehmen Sie der interaktive Karte über den Link

1. Änderung der Allgemeinverfügung (15.12.2022):

Um der aktuellen Seuchengefahr entgegenzutreten, ergibt sich folgende Änderung der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest - Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten vom 13.12.2022:

Auf Grund der aktuellen Risikoeinschätzung  des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und des Landratsamtes Hildburghausen sowie der aktuellen bundesweiten Seuchensituation, sind bei Geflügel- oder Vogelausstellungen im Landkreis Hildburghausen auch Tauben nach den Methoden der Ziffern 2. und 3. der  Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 13.12.2022 zu untersuchen. Eine Ausnahme von der virologischen Untersuchungsverpflichtung in Ziffer 4. der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung vom 13.12.2022 für Tauben besteht aktuell nicht.

Auf die Einhaltung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.

Zusätzlich sind plötzlich auftretende Todesfälle und Krankheitserscheinungen in der Geflügelhaltung, sowie auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln, umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen zu melden!! (03685/445-461)

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