Vorgehensweise Equine Infektiöse Anämie
An alle Pferde- und Eselhalter des Landkreises:
Pensionsställe und Haltergemeinschaften werden darauf hingewiesen, dass equidenhaltende Betriebe seit April 2021 durch das EU-Tiergesundheitsrecht zu Aufzeichnungen, insbesondere der Zu- und Abgänge der gehaltenen Tiere, verpflichtet sind. Die Aufzeichnungen erfolgen auf Grundlage des Artikel 102 AHL, Artikel 22 und 24 der DelVO (EU) 2019/2035, können in Papier oder elektronischer Form geführt werden und müssen für mindestens 3 Jahre oder für einen von der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Die geführten Aufzeichnungen müssen der zuständigen Behörde auf deren Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
Auf Grund der Fälle von Equine Infektiöse Anämie (EIA, auch Ansteckende Blutarmut der Einhufer bezeichnet) werden Sie dringend auf diese Pflicht hingewiesen. Sollten Sie Ihre Pferdehaltung, Ihren Pensionsstall oder Haltergemeinschaft beenden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen mit.
EIA ist eine systemische Viruserkrankung, die Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Zebras betrifft. Eine Gefährdung des Menschen durch EIA liegt nicht vor. Symptome sind Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche, Herzrasen und Punktblutungen auf der Zungenunterseite, auf Schleimhäuten und der Lidbindehaut.
Die Feststellung hat eine Tötung positiver Tiere sowie Sperrung und Untersuchung der betroffenen Bestände und der Kontaktbetriebe zur Folge. Therapie oder Immunprophylaxe sind weder verfügbar noch erlaubt.
Bild von Rebecca Scholz auf Pixabay