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Alters- und Ehejubiläen

Nr. 99035001066000

Alters- und Ehejubiläen

Seit vielen Jahren überbringt der Landrat oder einer seiner Stellvertreter zu vollendeten 90. und ab 100. Geburtstagen sowie zu 60., 65., 70. usw. Ehejubiläen seine persönlichen Glückwünsche. Es ist ihm eine große Ehre an diesen ganz besonderen Ereignissen im Leben der Seniorinnen und Senioren teilhaben zu dürfen.

Die Jubiläen werden von den jeweiligen Meldebehörden der Städte und Gemeinden an das Büro des Landrates speziell für diesen Besuch übermittelt. Gemeldet werden nur die Daten ohne Sperrvermerk!

Pressetermine werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Jubilare vereinbart! Sie werden dazu von einem Mitarbeiter Ihrer Gemeindeverwaltung kontaktiert!

Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Besuch wenden Sie sich gerne an das Büro des Landrates.

Um ältere Mitbürger während der Corona- Pandemie nicht zu gefährden, verzichtet der Landrat und Stellvertreter bis auf weiteres auf Besuch bei den Jubilaren.

Wir wünschen allen Jubilaren aus der Ferne alles erdenklich Gute, dass sie die Zeit gut überstehen und im kleinen Kreis feiern können!

Leistungsbeschreibung

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
  • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

Glückwünsche aus.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Teaser

Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.

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