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Altpapier Entsorgung

Nr. 99001002004000

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

Teaser

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

28.09.2020
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