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Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen

Nr. 99003001000000

Das Gesundheitsamt des Landkreises Hildburghausen führt im Auftrag Dritter amtsärztliche Untersuchungen wie

  • Gutachten nach Dienstrecht der Beamten
  • Begutachtung der Dienstfähigkeit
  • Gutachten nach Beihilferecht
  • Gutachten für Tarifbeschäftigte
  • Beurteilung von:

      • Prüfungsfähigkeit
      • Verhandllungsfähigkeit
      • Hafttauglichkeit
      • Reisefähigkeit
      • Sporttauglichkeit
  • Begutachtung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
  • Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerbern die nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen untersucht wurden (§ 62)
  • Begutachtung von Asylbewerbern (§ 4+§ 6)
  • Gutachten der Eingliederungshilfe

durch.

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.

Hierzu gehören u. a.

  • Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
  • Gutachten nach dem Beihilferecht
  • Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
  • Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
  • Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
  • Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Gutachten nach dem Waffengesetz
  • Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
  • Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskunft dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt bei Terminvereinbarung.

Welche Gebühren fallen an?

 Die Erhebung von Gebühren hängt von der Art des Gutachtens/Zeugnisses/Bescheinigung ab

  • teilweise Gebührenfreiheit 
  • für kostenpflichtige Gutachten erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend dem jeweils aktuellen Thüringer

Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Gutachtens und kann 20,00 – 260,00 € betragen.

Rechtsgrundlage

  • Thüringer- bzw. Bundesbeamtengesetz
  • Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
  • RL zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im ÖGD des Landes Thüringen
  • Ärztliche Approbationsordnung
  • Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
  • VO über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
  • Waffengesetz i.V.m. VO zur Durchführung des Waffengesetzes
  • Asylbewerberverfahrensgesetz/Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ausländergesetz
  • Strafprozessordnung
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Einkommensteuergesetz

Unterstützende Institutionen

- je nach Erfordernis medizinische Einrichtungen (Labore, Röntgen)

Anträge / Formulare

- soweit vorliegt Anforderung des jeweiligen Auftraggebers

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