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24.05.2019

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert

Geänderte Untersuchungspflicht auf das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)

"BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I S. 1483)"

Der Tierhalter hat alle Rinder, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in seinem Bestand geboren worden sind, bis zur Vollendung des ersten Lebensmonats oder die aus dem Bestand verbracht werden sollen, vor dem Verbringen auf BVDV untersuchen zu lassen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Rind nicht oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt.
Zur Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit eines Bestandes ist es u.a. notwendig, alle im Bestand geborenen Rinder innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Geburt mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode mit negativem Ergebnis auf BVDV zu untersuchen.

Der Tierhalter hat diesbezüglich sicherzustellen, dass Ohrstanzproben so im Veterinäramt abgegebenen werden, dass bei Rindern innerhalb des ersten Lebensmonats der BVD-Status durch die Untersuchung bestimmt werden kann.Bei einem nicht auswertbaren BVD- Untersuchungsergebnis ist die Einsendung einer Blutprobe des entsprechenden Rindes erforderlich, um ein endgültiges Ergebnis zu erhalten.


Abweichende Trichinenuntersuchungstermine für das Jahr 2019 im VLÜA Hildburghausen auf Grund von Feiertagen und Schließtagen des Landratsamtes:

Pfingsten (09.06.-10.06.19) 24. KW:

11.06.2019 (Dienstag), 14.06.2019 (Freitag)

Tag der deutschen Einheit (03.10.19) 40. KW:

30.09.2019 (Montag), 02.10.2019 (Mittwoch), 04.10.2019 Schließtag, keine Untersuchung (US)

Reformationstag (31.10.19) 44. KW:

28.10.2019 (Montag), 30.10. 2019 (Mittwoch),  01.11.2019 Schließtag, keine US

Weihnachten (24.12.-26.12.19) 52. KW:                      

23.12.2019 (Montag), 27.12.2019 Schließtag, keine US

Jahreswechsel 2019/2020   53. KW:

30.12.2019 (Montag),  03.01.2020 (Freitag)


Änderung der Trichinenuntersuchungszeiten

Ab 10.06.2019 gelten folgende Trichinenprobenannahmezeiten:

Montag                                       08.00 Uhr bis 09.00 Uhr

Dienstag                                     08.00 Uhr bis 09.00 Uhr

Donnerstag                                 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr

                                                   15.30 Uhr bis 16.30 Uhr

nach telefonischer Absprache:  16:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag:                                       08.00 Uhr bis 09.00 Uhr

Untersuchungstage sind: Montag und Freitag

 

Erinnerung: Trichinenprobenentnahme in Verbindung mit Jagdscheinverlängerung

Die Gültigkeit der Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme ist an die Gültigkeit des Jagdscheines gekoppelt.

Bedenken Sie deshalb:

Wird der Jagdschein nicht verlängert, erlischt somit automatisch die Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gerne zur Verfügung


Im Auftrag

A. Abele
Amtstierarzt

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