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05.12.2019

Information zum elektronischen Rechnungsempfang gemäß § 14 E-Government-Gesetz

Das Landratsamt Hildburghausen ist seit dem 27.11.2019 bereit, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen.

Auftragnehmer*innen des Landkreises Hildburghausen können über die zentrale Rechnungseingangsplattform elektronische Rechnungen an das Landratsamt Hildburghausen erfassen und bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen.

Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist über:  https://verwaltung.thueringen.de und den Schaltflächen "Für Unternehmen" -> "Neue Services -> E-Rechnungsportal" erreichbar.


Weiterhin ist auch ein Direktaufruf über https://xrechnung-bdr.de möglich.

 
Die Leitweg-ID, als eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde, ist zwingend anzugeben. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.

Leitweg-ID für den Landkreis Hildburghausen: 16069000-0001-53


Was ist eine elektronische Rechnung?

Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein. Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die XRechnung. Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https:// finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

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