Frau J. Hirn
Stabstelle Sozialplanung, Ehrenamt & Kultur
Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
03685 7818-0026
Projektförderung
Sportstättenbauförderung
Gefördert werden vom Landkreis Hildburghausen nur Maßnahmen und Projekte bzw. Veranstaltungen im Bereich des Sports mit überregionaler Bedeutung. Dabei muss ein Antrag auf Projektförderung gestellt und mit Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Zuwendungsvoraussetzungen ergeht ein Zuwendungsbescheid. Alle Informationen und ein FAQ finden Sie auf der Seite des Landessportbundes.
https://www.thueringen-sport.de/unsere-themen/sportstaettenbaufoerderung/
Bitte denken Sie daran, dass Sie den Antrag für das Jahr 2027 bis zum 16.06.2026 im Landratsamt vorlegen, sofern Sie beabsichtigen Kreismittel einzubringen. Dies ist für die weitere Haushaltsplanung seitens des Landkreises essentiell.
Für Fragen rund um die Sportstättenbauförderung durch den LSB steht Ihnen Herr Fischer zur Verfügung (Kontaktdaten auf der Seite des LSB).
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest Gk)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)
Ansprechpartnerin im Landratsamt:
Joelina Marie Hirn
Stabstelle Sozialplanung, Ehrenamt und Kultur
Landratsamt Hildburghausen
📞03685 7818-0026
📨j.hirn@lrahbn.thueringen.de