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Informationen zu Corona 

Es gibt keine Absonderungspflicht für positiv getestete Personen mehr. Es wird dringend empfohlen, für mindestens 5 Tage bzw. bis zur Symptomfreiheit Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.

(§ 8 ThürSARS-CoV-Z-lfS-MaßnVO)

Pflichten bzw. Verbote für positiv getestete:

Positiv getestete Personen sind zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske verpflichtet,

  1. außerhalb geschlossener Räume, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht oder nicht durchgehend eingehalten werden kann,
  2. in geschlossenen Räumen, sofern sich weitere als die dem eigenen Haushalt angehörigen Personen darin aufhalten.

(§ 9 ThürSARS-CoV-Z-lfS-MaßnVO)

Des Weiteren gilt für infizierte Personen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen und bestimmten Gemeinschaftsunterkünften.

(§ 10 Abs. 1 ThürSARS-CoV-Z-lfS-MaßnVO)

(Ausnahmen: § 10 Abs. 2 und Abs. 3 ThürSARS-CoV-Z-lfS-MaßnVO)

Die Verpflichtungen oder Verbote nach den §§ 9 und 10 Abs. 1 und 2 enden

 

  1. zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Pflicht behördlich aufgehoben oder verkürzt wird,
  2. nach Ablauf von fünf Tagen nach dem Tag der Probenahme des ersten positiven Tests, wenn die betroffene Person innerhalb der vorangegangenen 48 Stunden frei von Symptomen einer COVID-19-Erkrankung war, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen, oder
  3. zu dem Zeitpunkt, an welchem das negative Testergebnis eines einem positiven Antigenschnelltests nachfolgenden PCR-Tests hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt.

(pos. Antigenschnelltest + nachfolgender pos. PCR-Test = Verpflichtungen bzw. Verbote enden nicht)

(pos. Antigenschnelltest + nachfolgender neg. PCR-Test = Verpflichtungen bzw. Verbote enden)

(§ 11 ThürSARS-CoV-Z-lfS-MaßnVO)


Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. März fast alle Test- und Maskenpflichten aus. Darauf haben sich die Gesundheitsminister/innen von Bund und Ländern verständigt. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher/innen gilt weiterhin Maskenpflicht.

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Aktuelle Informationen über Corona-19 Infektionslage:

Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard

Aktuelle Infektionslage in Thüringen

Aktuelle Rechtsgrundlage, bzw. Maßnahmen im Überblick:

Aktuelle Rechtsgrundlagen auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

STIKO-Impfempfehlung:

Robert Koch Institut

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19:

Robert Koch Institut

03.04.2020 
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