Sprungziele
Seiteninhalt
22.03.2022

Das Gesundheitsamt informiert zum Genesenennachweis

Gesundheitsamt passt Genesenennachweis an

Das Gesundheitsamt Hildburghausen weist darauf hin, dass der Genesenenstatus von einer überstandenen SARS-Cov-2-Infektion aktuell nicht allgemeingültig bestimmt werden kann. Um es den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, wird das Gesundheitsamt Hildburghausen ab sofort nur noch das Datum des PCR-Tests bestätigen.

Der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Isolierung bei einer COVID-Infektion enthält ebenfalls die Angabe des Datums des positiven PCR-Tests, sodass dieser an und für sich bereits als Nachweis verwendet werden kann. Die Bescheinigung enthält die zum Nachweis erforderlichen persönlichen Daten lediglich in übersichtlicher Form auf einer DIN-A4-Seite.

Alternativ können als Genesenennachweis folgende Dokumente genutzt werden:

  • der Laborbefund über einen positiven PCR-Test oder
  • ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes mit Datum des positiven PCR-Testes.

Unter Vorlage der Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. der vorgenannten Dokumente sowie des Lichtbildausweises können sich die Bürgerinnen und Bürger von den Apotheken über die Corona Warn App einen digitalen Genesenennachweis ausstellen lassen.

Sobald einheitliche Bestimmungen zum Genesenennachweis vorliegen, wird das Gesundheitsamt auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises entsprechend informieren. Bis dahin wird darum gebeten, diesbezüglich von Anfragen abzusehen.

© 2024 Landkreis Hildburghausen