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Kleinen Waffenschein beantragen

Nr. 99089124001000

Wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).

Ansprechpunkt

Der Kleine Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass

Kosten

Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Frist

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).

Verfahrensablauf

Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Kleinen Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre)
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
     

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

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