Schädlingsbekämpfung
Nr. 99003106261000Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und/oder Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.
Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.
An wen muss ich mich wenden?
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk der Schädlingsbefall aufgetreten ist
Spezielle Hinweise für Landkreis Hildburghausen
Zuständigkeit
Gesundheitsamt / SG Hygiene
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/7818 7530
FAX: 03685/7818 5398
Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen an?
Die Meldung ist gebührenfrei. Die pflichtige Person im Sinne der Schädlingsverordnung hat die Kosten für die Bekämpfung zu tragen.
Rechtsgrundlagen
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben durch
das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Urheber
Volltext
Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und/oder Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.
Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.
Ansprechpunkt
An das für meinen Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.