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Verkaufsveranstaltungen Genehmigung beantragen

Nr. 99089001005000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festgesetzt werden.

Erforderliche Antragsunterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung)
  2. Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Anbieter
  3. Teilnahmebedingungen
  4. Lageplan
  5. Nachweis über Versicherungsschutz
  6. Hinweis über geplante Sonderveranstaltungen (auf Antrag oder ggf. auf einem Beiblatt beifügen)
  7. Führungszeugnis für Behörden sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und die mit der Leitung beauftragten Personen (beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Angabe des Verwendungszweckes zu beantragen)

Rahmengebühr:

25,00 - 1.500,00 € (Großmärkte, Spezialmärke, Jahrmärkte)

50,00 - 600,00 € (Messen, Volksfeste)

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen.

Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte.

  • Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet.
  • Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden.
  • Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen.
  • Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten).
  • Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers.
     

Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder den Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Diese Veranstaltungsarten sind von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
    • Name des Veranstalters
    • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
    • kurze Beschreibung der Veranstaltung
    • Angaben zum Warensortiment
  • Führungszeugnis des Veranstalters
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • voraussichtliche Teilnehmerliste
  • Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen
  • gegebenenfalls Teilnahmebedingungen
  • gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

  • Sondernutzungserlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Rechtsgrundlage

Teaser

Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt ausrichten möchten, benötigen Sie die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle. Diese müssen Sie schriftlich beantragen.

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