Unterhalt
Berechnung und Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, sowie junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen. Das Jugendamt berät Sie hierzu gern.
Eine Berechnung erfolgt für die im Landkreis lebenden Kinder und Jugendlichen auf Antrag des Elternteils, der die tatsächliche elterliche Sorge ausübt oder (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) in dessen Obhut sich das Kind befindet. Maßgeblich für die Berechnung ist die Düsseldorfer Tabelle.
Notwendige Unterlagen:
- Verdienstnachweise der letzten 12 Monate des Unterhaltsverpflichteten
- Nachweise über berufsbedingte Aufwendungen
- befindet sich der Jugendliche, für den Unterhalt zu berechnen ist, in Ausbildung, so sind der Ausbildungsvertrag und Verdienstnachweise erforderlich
- bei Volljährigkeit Verdienstnachweise der letzten 12 Monate von Mutter und Vater
Rechtliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Düsseldorfer Tabelle