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Wohin mit Altöl?
Gebrauchtes Öl ist dahin zurückzubringen, wo es gekauft wurde. Laut
Altölverordnung (AltölV) vom 16. April 2002 (BGBl. I Nr.26 vom 26.04.2002,
S. 1368) zuletzt geändert am 20. Oktober 2006 durch Artikel 2 der
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
(BGBl. l Nr. 48 vom 26.10.2006 S. 2298 ; BGBl. I Nr. 49 vom 12.10.2007
S. 2316) §8 sind alle, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- und
Getriebeöl an Endverbraucher abgeben, verpflichtet, Altöl bis zur abgegebenen Menge kostenlos entgegenzunehmen.
Eine Annahmestelle muss vorgehalten werden. Bei der Abgabe an private Endverbraucher sind diese durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle hinzuweisen.
Altölverordnung (AltölV) vom 16. April 2002 (BGBl. I Nr.26 vom 26.04.2002,
S. 1368) zuletzt geändert am 20. Oktober 2006 durch Artikel 2 der
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
(BGBl. l Nr. 48 vom 26.10.2006 S. 2298 ; BGBl. I Nr. 49 vom 12.10.2007
S. 2316) §8 sind alle, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- und
Getriebeöl an Endverbraucher abgeben, verpflichtet, Altöl bis zur abgegebenen Menge kostenlos entgegenzunehmen.
Eine Annahmestelle muss vorgehalten werden. Bei der Abgabe an private Endverbraucher sind diese durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle hinzuweisen.