Aufgaben und Funktion Kreisfeuerwehrzentrum
Eine engagierte und von Erfolg begleitete Tätigkeit in der Feuerwehr ist eng verbunden mit einer ständigen auf hohem Niveau begründeten Aus- und Weiterbildung. Die gesetzlich Vorgeschriebene allgemeine Fortbildung in den Feuerwehren umfasst 40 Stunden im Jahr, welche im Regelfall an den Standorten durchgeführt wird. Darüber hinaus müssen in den Spezialrichtungen der Feuerwehr wie zum Beispiel
• Gefahrgutausbildung
• Atemschutz
• Technische Hilfeleistung
• Motorkettensäge
• Grundausbildung
• Maschinisten
absolviert werden.
Um eine gleich bleibende Qualität und einheitliche Inhalte zu sichern erfolgen diese Schulungen unter Anleitung von erfahrenen Kreisausbildern im neu eingerichteten Kreisfeuerwehrzentrum des Landkreises Hildburghausen.
Mit dieser geschaffenen Ausbildungsstätte sichert der Landkreis seine Verantwortung gegenüber den Gemeinde und Städten sowie den Feuerwehren ab. Eine hohe technische Ausstattung, aktuelles Lehrmaterial, eine mobile Atemschutzübungsanlage, Schutzanzüge und Atemschutzgeräte ergänzen die Bestrebungen des Landkreises für eine umfassende Ausbildung.
Struktur der Feuerwehren im Landkreis Hildburghausen
Führungs- und Fachkräfte des Landkreises
Zur Erfüllung der überörtlichen Aufgaben werden Führungskräfte, wie der Kreisbrandinspektor, Kreisbrandmeister, Fachkräfte, insbesondere Kreisjugendfeuerwehrwart und Kreisausbilder ernannt.
Der Kreisbrandinspektor ist hauptamtlich im Sachgebiet Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst tätig. Ihm zur Seite stehen 4 Kreisbrandmeister. Die Kreisbrandmeister sind ehrenamtlich tätig. Sie bilden das Bindeglied zwischen den Ortsfeuerwehren und dem Landkreis.
Mit diesen zusätzlichen Aufgaben sind folgende Feuerwehren betraut worden:
Freiwillige Feuerwehr Hildburghausen
Freiwillige Feuerwehr Schleusingen
Freiwillige Feuerwehr Themar
Freiwillige Feuerwehr Heldburg
Freiwillige Feuerwehr Schönbrunn
Freiwillige Feuerwehr Römhild
Zur Anleitung und Unterstützung werden die Feuerwehren von 4 Kreisbrandmeistern betreut. Um eine einheitliche Anleitung zu erreichen, sind alle Feuerwehren einem bestimmten Kreisbrandmeisterbereich zugeordnet.
KBM Bereich 1:
Schleusingen, Masserberg und Schleusegrund
KBM Bereich 2:
Auengrund, Veilsdorf, Eisfeld, Hildburghausen
KBM Bereich 3:
VG Feldstein, Themar, Römhild
KBM Bereich 4:
VG Heldburger Unterland
Die fachliche Anleitung der Kreisbrandmeister erfolgt über den KBI des Landkreises Hildburghausen.
Die Kreisausbilder sind ebenfalls ehrenamtlich tätig. Sie bilden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren auf Kreisebene aus und weiter. Zu den Ausbildungsgebieten gehören unter anderem die Truppausbildung, die Technische Hilfe, die Gefahrgutausbildung und weitere Bereiche.
Die Alarmierung der Feuerwehren, des Rettungsdienst und der Einheiten des Katastrophenschutzes übernimmt die Zentrale Leitstelle des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen im Gefahrenabwehrzentrum GAZ Suhl/Zella-Mehlis Rennsteigstr.10, 98544 Zella-Mehlis
Kreisausbildung für die Feuerwehren des Landkreises Hildburghausen
1. Pflichten des Landkreises
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr.5 ThürBKG hat der u.a. Landkreis die Aufgabe die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehren im Landkreis zu planen und durchzuführen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe bedient sich der Landkreis der Kreisausbilder.
Auf Kreisebene werden insbesondere die Ausbildungen als
- Truppmann
- Truppführer
- Atemschutzgeräteträger
- Sprechfunker
- Motorkettensägeführer
- Maschinist für Löschfahrzeuge sowie
- Ausbildung im Gefahrguteinsatz
geplant und durchgeführt.
Die Grundausbildung wird in den Feuerwehren organisiert. Zu Spezialrichtungen werden gesonderte Maßnahmen festgelegt. Des Weiteren werden die Bereiche Weiterbildung und Fortbildung auf Kreisebene für alle Ausbilder organisiert. An der Ausbildung zum Truppmann und Truppführer sollen alle die Kameraden teilzunehmen, die keinen vergleichbaren Abschluss nachweisen können.
2. Organisation der Ausbildung
Der Inhalt und die Form sowie die Dauer der jeweiligen Ausbildung richten sich nach den Musterausbildungsplänen der Feuerwehr-Dienstvorschrift - FwDV 2/2 und nach den aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr. Die berufenen 4 Kreisbrandmeister haben in ihrem Verantwortungsbereich in enger Zusammenarbeit mit den Ortsbrandmeistern und Stadtbrandmeistern die Ausbildung zu organisieren.
Ausbildungsunterlagen können vom Landkreis bezogen werden.
Der Lehrgangsbedarf ist durch die Kreisbrandmeister in ihrem Zuständigkeitsbereich für das darauf folgende Jahr bis zum 30.06. des laufenden Jahres zu ermitteln. Die Meldung erfolgt an den Kreisbrandinspektor.
In einer gemeinsamen Beratung mit den Kreisbrandmeistern und Kreisausbildern erfolgt eine Zusammenstellung der Lehrgänge. Die Bestätigung zur Durchführung einer Kreisausbildung erfolgt durch den Kreisbrandinspektor.
3. Durchführung der Ausbildung
Die Durchführung des Unterrichts erfolgt durch vom Landrat bestellte Kreisausbilder des Landkreises. Die Kapazität pro Lehrgang soll mindestens 18 Teilnehmer betragen und 27 Teilnehmer nicht überschreiten.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung ist bei einer Gruppe von 9 Kameraden und einem Ausbilder die beste Effektivität gegeben. Dazu sollten die Verantwortlichen der auszubildenden Feuerwehren mit einbezogen werden. Die Ausbildungsvergütung wird über eine Entschädigungssatzung geregelt. Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des Gefahrgutes werden vom Landkreis organisiert.
4. Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss des Lehrgangs hat jeder Teilnehmer eine schriftliche Prüfung abzulegen. Die Auswahl der Prüfungsfragen erfolgt durch den verantwortlichen Kreisausbilder und die Kreisbrandmeister. Neben den theoretischen Kenntnissen haben die Lehrgangsteilnehmer auch die praktischen Fähigkeiten nachzuweisen. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhält jeder Lehrgangsteilnehmer eine Lehrgangsbestätigung.
Den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt der Kreisausbilder im Einvernehmen mit dem Ortsbrandmeister, Kreisbrandmeister und Kreisbrandinspektor fest.
Die Lehrgangsbestätigungen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Zeugnisse sollte in würdiger Form erfolgen.
Formulare:
Lehrgangsplanung 2022
Termine für die Einreichung der Anmeldungen für die Kreisausbildungslehrgänge 2022
Anmeldung zu einem Kreisausbildungslehrgang
Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
Gefahrgutzug des Landkreises Hildburghausen (Auszug)
Der Gefahrgutzug des Landkreises Hildburghausen wurde aufbauend das Gefahrgutkonzeptes des Landes Thüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 29/ 1994) errichtet.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ThürBKG sind die Landkreise und kreisfreie Städte Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe sowie für den Katastrophenschutz. Nach § 28 des ThürBKG und nach § 3 der ThürFWOrgVO sind in den öffentlichen Einheiten des Katastrophenschutzes zur speziellen Gefahrenabwehr Facheinheiten zu bilden. Für die Abwehr chemischer bzw. nuklearer Gefahren ist dies der Gefahrgutzug
Nach o.g. Konzept soll jeder Landkreis einen Gefahrgutzug vorhalten. Die einzelnen Fahrzeuge sollen dabei stützpunktartig im Landkreis stationiert werden. Gemäß der Vorgaben der ThürFwOrgVO muss der GGZ spätestens 30 min. nach Alarmierung vor Ort sein! Bei der Auswahl der einzelnen Standorte sind sowohl einsatztaktische Aspekte als auch lokale Gefahrenschwerpunkte, wie sie nach der ThürFwOrgVO vorgegeben sind, zu beachten.
Für die Führung und den Einsatz sind durch die Landkreise im Einvernehmen mit den Gemeinden geeignete Führungs- und Einsatzkräfte auszuwählenIn der Regel müssen die Aufgaben im Gefahrgutzug den örtlichen Feuerwehren übertragen werden, eine Doppelfunktion der Feuerwehrkameraden ist dabei nicht zu vermeiden
Bei Einsatz des GGZ im Landkreis werden je nach Einsatzbereich die vorhandenen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes in die Aufgabenerfüllung mit einbezogen. Durch den Landkreis ist bei Einsätzen des Gefahrgutzuges eine medizinische Betreuung zu sichern. Im Regefall erfolgt diese Absichrung über den Sanitätszug.
Ausbildung
Grundlage für den Einsatz im GGZ ist die feuerwehrtechnische Ausbildung nach der FwDV 2/2 .
- Grundlehrgang Gefahrstoffe Stufe1 und Stufe 2
- Grundlehrgang Strahlenschutz, Aufbaulehrgang Strahlenschutz
Diese Spezialausbildung erfolgt an der Thüringer Landesfeuerwehr und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz. (ThLFKS)
Die Landkreise haben die Pflicht zur Ausbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Kreis- und Standortausbildung.
Diese beinhalten insbesondere:
- Gerätekunde
- Tragen von Schutzkleidung CSA
- Gefahrstoffersteinsatz
- Koordinierung von Messungen an der Einsatzstelle mit Analyse und Auswertung
- Dekontamination- Besonderheiten- verbunden mit den Grundlagen auf allen vier Stufen
- Technische Sicherstellung bei auslaufenden Flüssigkeiten „jeglicher Art“
- Einsatzmaßnahmen bei radioaktiver Strahlung
- Erste Hilfe bei Gefahrguteinsätze
- Aufbau und Arbeitsweise einer Ö-TEL im Gefahrguteinsatz
Dazu kommen praxisnahe Einsatzübungen in Eigenverantwortung der Landkreise.
Katastrophenschutz - Die Betreuungsgruppe
Schadenereeignisse lassen sich aufgrund ihrer Komplexität sehr selten nur einem Fachdienst zuordnen. Fast immer sind die Menschen individuell unterschiedlich von einem Unglücksfall betroffen. Nicht alle Betroffenen sind verletzt und werden daher auch nicht vom Rettungsdienst und Sanitärdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.Sich dieser Personengruppe anzunehmen, ist Aufgabe der Betreuungsgruppe die beim Deutschen Roten Kreuz angesiedelt ist.
Die Betreuungsgruppe soll spätestens eine Stunde nach Eintritt eines Schadenereinisses an der Einsatzstelle eintreffen.
Aufgaben der Betreuungsgruppe
- leistet den Betroffenen überall dort Hilfe, wo sie sich aufgrund der Situation aus eigenem Vermögen nicht selbst helfen können
- betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern
- sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen
- sichert die sozialen Belange der betroffenen
Betreuungslage
Die Betreuungsgruppe ist so ausgelegt, dass durch sie allein ca. 100 betreuungsbedürftige Personen versorgt und betreut werden können.Sind aufgrund des Schadenereignisses und der Situation an der Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zu erfüllen, werden diese von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt. Die gesamte Einsatzeinheit kann bis zu 500 Personen unterbringen, verpflegen und sozial betreuen.
Überörtlicher Brandschutz und überörtliche Allgemeine Hilfe
Konkrete Aufgaben nach §6 ThürBKG:
- die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen,
- Stützpunktfeuerwehren und andere Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben zu planen sowie die Gemeinden und Brandschutzverbände bei den dafür erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe zu unterstützen,
- Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen, und diese, soweit erforderlich, mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen,
- sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von überörtlichen Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen,
- gemeinsame Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen
§ 2 Aufgabenträger
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeinen Hilfe nach Absatz 1 Nr. 2 als Pflichtaufgabe
- die Landkreise für den Katastrophenschutz, als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis
§ 21Gefahrenverhütungsschau
- Bauliche Anlagen, von denen erhebliche Brand- oder sonstige Gefahren ausgehen, unterliegen in regelmäßigen Zeitabständen der Gefahrenverhütungsschau
§ 26 Katastrophenschutzbehörde
- Untere Katastrophenschutzbehörde sind die Landkreise
- Diese treffen die erforderlichen Maßnahmen um Katastrophengefahren vorzubeugen und abzuwehren
§ 28 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- Brandschutz, Hochwasser, Extremwetterlagen, Gefahrgut, Sanität und Betreuung
Entsprechend der oben genannten Aufgaben hat der Landkreis Hildburghausen zur Erfüllung seiner Pflichten territoriale Stützpunktfeuerwehren geplant und für den überörtlichen Einsatz ausgerüstet.
Für die Einheiten des Katastrophenschutzes stehen die erforderlichen technische Geräte und Einrichtungen zur Verfügung. Diese werden nach dem neusten Stand der Technik ergänzt.