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Brand- und Katastrophenschutz

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Brandschutz

Nr. 99006011000000

Der Landkreis Hildburghausen nimmt folgende überörtliche Aufgaben des Brandschutzes wahr:

Abwehrender Brandschutz

  • Einsatzplanung / Einsatzübungen
  • Erstellen von Brand- und Hilfeleistungsstatistik
  • Anleitung der Kreisbrandmeister
  • Beratung und Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren
  • Ausübung der Aufsicht über Leistungsstand und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren
  • Einstufung der Städte und Gemeinden nach Risikoklassen auf der Grundlage der ThürFwOrgVO
  • Planung von Stützpunktfeuerwehren
  • Organisation und Überwachung der kreislichen und überörtlichen Aus- und Fortbildung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren
  • Planung und Durchführung sowie Auswertung von Übungen der FF und Einheiten des Katastrophenschutzes

Vorbeugender Brandschutz

  • Beratung zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes mit Bürgern, Architekten
  • Durchführung der Gefahrenverhütungsschau
  • Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
  • Stellungnahmen zu Brandschutzgutachten

Leistungsbeschreibung

Aufgabenträger sind

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.

Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.

Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr").

Werkfeuerwehr: Für Betriebe oder sonstige Einrichtungen mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 230, die Aufstellung einer Werkfeuerwehr mit haupt- und/ oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen. Die Betriebe oder Einrichtungen tragen die Kosten für die Werkfeuerwehr.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.

In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

Rechtsgrundlage

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