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Das Thüringer Ehrenamtszertifikat


Übergabe der Ehrenamtszertifikate zur Gala 2017
Übergabe der Ehrenamtszertifikate zur Gala 2017

Ehrenamt ist eine Dienstleistung, die man nicht kaufen kann und die auch nicht bezahlbar ist.
(Zitat von Schwester Heidi Schöller, Diakonie Eisenach)

In zahlreichen Vereinen, Verbänden und Einrichtungen des Landkreises engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger uneigennützig für das Gemeinwohl. Mit der Einführung des Thüringer Ehrenamtszertifikates am 02.06.2004 durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung und den Freistaat Thüringen, wurde damit die Möglichkeit geschaffen, dieses ehrenamtliche Engagement ab dem 14. Lebensjahr zu würdigen.

Voraussetzungen und Verfahren

Voraussetzungen zur Beantragung des Thüringer Ehrenamtszertifikates

Das Thüringer Ehrenamtszertifikat als Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit und die erworbenen Fähigkeiten kann allen Engagierten ausgestellt werden, die

  • mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben,
  • im Rahmen eines Trägers ehrenamtlicher Arbeit tätig sind,
  • diese Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum von mindestens einem Jahr ausgeübt haben und
  • nachweislich in regelmäßigen Abständen an Fort- und Weiterbildungen teilgenommen haben.
  • Das Thüringer Ehrenamtszertifikat als Nachweis über die freiwillige Tätigkeit und die damit erworbenen Fähigkeiten wird allen jungen Menschen ausgestellt, die das Thüringen Jahr als Freiwilligenjahr erfolgreich beendet haben.

Verfahren zur Beantragung des Thüringer Ehrenamtszertifikates

1. Das Thüringer Ehrenamtszertifikat kann beantragen

  • jeder ehrenamtlich Tätige bei seinem Träger oder
  • der Träger für einen ehrenamtlich Aktiven.

2. Der Träger stellt die dazu notwendigen Nachweise für die Ausstellung des Zertifikates zusammen und leitet diese an die Geschäftsstelle der Thüringer Ehrenamtsstiftung weiter, die die eingereichten Nachweise prüft, das Zertifikat ausstellt und an den Träger sendet.

3. Der Träger überreicht das Thüringer Ehrenamtszertifikat in würdiger Form an den ehrenamtlich Tätigen.

Für die jungen Menschen, die das Thüringen Jahr erfolgreich abgeschlossen haben, beantragt ihre Einsatzstelle das Zertifikat (ansonsten wie oben).

Mitbürger, die nicht bei einem Träger ehrenamtlich tätig sind, können von anderen Menschen wie Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn usw. der Thüringer Ehrenamtsstiftung vorgeschlagen werden. Das Thüringer Ehrenamtszertifikat wird von der Stiftung und/oder von der zuständigen Gemeinde überreicht.

Der Antrag zum Thüringer Ehrenamtszertifikat

Der Antrag zum Zertifikat sollte folgende Angaben enthalten:
(Die entsprechenden  Nachweise sind beizufügen)

  • Angaben zur Person,
  • Arbeitsfelder, Tätigkeitsbereiche und Arbeitsschwerpunkte der Aktivitäten (siehe Arbeitsfelder und Tätigkeitsbereiche),
  • Zeitraum und Umfang des Engagements,
  • Funktion des Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen,
  • Angaben zu den erworbenen Fähigkeiten im Sinne von Schlüsselqualifikationen (siehe Erworbene Fähigkeiten) und dem erlernten Fachwissen durch die freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit,
  • Angaben zu erfolgreich besuchten Fort- und Weiterbildungen.

Musterantrag Thüringer Ehrenamtszertifikat

MUSTER


Vor- und Zuname
geb.: xxxxx
Straße, PLZ und Ort (Wohnanschrift)



Herr/Frau xxxx engagiert sich seit xxxx Jahren voller Ergeiz und Enthusiasmus ehrenamtlich und uneigennützig auf xxxxx Gebiet in der Kreisstadt / Stadt/ Gemeinde / Landkreis und darüber hinaus.
Er/Sie ist Organisator/ Übungsleiter / Leiter / Betreuer usw. für xxxxxxxxxxx .


-aussagekräftige Darstellung der Leistungen im ehrenamtlichen Engagement-.
maximal 20 – 22 Zeilen



Die Auszeichnung erfolgt auf Antrag der Stadt/Gemeinde/ Landkreis/ Verein usw.
( Bezeichnung des Einreichers )


Tag und Ort der Ausreichung


 

02.05.2018 
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