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Gleichstellung

Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich (Absatz 1), sind Männer und Frauen gleichberechtigt (Absatz 2) und es darf niemand wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden (Absatz 3).
Nach der Thüringer Kommunalordnung § 33 Absatz 1 Satz 2 und § 111 Absatz 1 Satz 3 und dem Thüringer Gleichstellungsgesetz § 22 Absatz 1 Satz 1 haben die Landkreise und Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Förderung und Überwachung der Durchführung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes
  • Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Frauenhauses , der Frauenkommunikationszentren und der Frauengruppen im Landkreis in fachlicher und organisatorischer Hinsicht
  • Mitglied im Netzwerk gegen häusliche Gewalt
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlich wichtigen Gruppen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
  • Kontakt mit Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen, die für ihren Aufgabenbereich von Belang sind
  • Initiierung eigener Maßnahmen struktureller und präventiver Art
  • Mitwirkung bei der Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen oder Fortbildungsmaßnahmen
  • Beratung und Hilfe für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten und Fragen der Chancengleichheit
  • Unterstützung der Dienststellenleitung bei Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Initiierung von Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder Nachstellen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen ihres dienstlichen Auftrags

Intern ist sie bei allen wichtigen Vorhaben und an allen Personalmaßnahmen rechtzeitig zu beteiligen, kann Stellungnahmen abgeben und in Ausschüssen das Wort ergreifen. In Gremien und Veranstaltungen erklärt sie, wie sich Gleichberechtigung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gekonnt umsetzen lassen.



Die Gleichstellungsbeauftragte informiert

09.07.2020 - Gleiche Chancen für Frauen und Männer - erste nationale Gleichstellungstrategie

Die Bundesregierung hat am 08.07.20 die von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegte nationale Gleichstellungsstrategie beschlossen und damit ein wesentliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt – ein gleichstellungspolitscher Meilenstein wurde erreicht.

Die Gleichstellungsstrategie setze Maßstäbe für das Regierungshandeln, so Bundesfrauenministerin Giffey, denn hier gibt es noch viel zu tun.
Inhaltlich geht es vor allem um folgende Fragen:

  •  Wie können Frauen und Männer im Lebensverlauf gleichermaßen gut von ihrem Einkommen leben, sich beruflich entwickeln und Fürsorgeaufgaben wahrnehmen?
  • Wie gelingt es, Frauen und Männer gleichermaßen an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes in Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft zu beteiligen?
  • Wie kann die Bundesregierung Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in allen Politikbereichen herstellen?

Die Strategie nennt neun Ziele, die mehr Gleichstellung ermöglichen sollen. Dazu zählen beispielsweise eine Stärkung der sozialen Berufe, die Karrierechancen von Frauen zu unterstützen oder eine gleichberechtigte Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern.

Die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
Die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung

Die Gleichstellungsstrategie und mehr Informationen dazu finden sie auf der neuen Webseite:  www.gleichstellungsstrategie.de

08.07.2020 - Bundesweites Hilfetelefon für Männer geschaltet

Nicht in allen Bundesländern sind die Hilfestrukturen für gewaltbetroffene Männer so weit ausgebaut, wie in Thüringen. Deshalb freuen wir uns über diese wichtige Ergänzung für jene Männer, die bisher keinen Zugang zu Hilfsangeboten hatten. Männer, die z.B. von körperlicher oder seelischer Gewalt im häuslichen Umfeld betroffen sind, können sich nun auch unter der kostenlosen Nummer 0800 123 99 00 melden. Mehr Infos unter https://www.maennerhilfetelefon.de

Gewalt in engen sozialen Beziehungen betrifft viele Menschen. Auch Männer bilden da keine Ausnahme! Neben dem Männertelefon finden betroffene Männer aus Thüringen auch über das Projekt A4 Unterstützung und Hilfe. Nähere Informationen finden Sie über die Homepage des Projektes www.projekt-a4.de

Gern können Sie einen Termin in Ihrer Nähe vereinbaren, denn es gibt Dinge, die sollte MAN(N) nicht mit sich selbst ausmachen.

Auch Fachpersonal oder Angehörige von Betroffenen können sich gern über Hilfsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer informieren.  

07.07.2020 - Aufruf ,,Wann, wenn nicht jetzt!"

Liebe BürgerInnen,

im Mai 2020 startete der Aufruf „Wann, wenn nicht jetzt!“ , ein Aufruf der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen sowie über 20 bundesweit tätigen Organisationen und Verbänden als Erstunterzeichner*innen, die Forderungen an die Bundesregierung und Arbeitgeber stellen, welche sich vor allem auf die Situation von Frauen bezieht.

Gerade die vergangenen Monate in der Corona-Zeit haben uns gezeigt, dass Kranken-und Altenpfleger*innen, Verkäufer*innen, Medizinische Fachangestellte, Erzieher*innen und alle, deren soziale Arbeit in der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen wird, doppelt systemrelevant sind. Es sind die sogenannten „Frauenberufe“, die in Deutschland schlecht bezahlt und häufig unter schwierigen Arbeitsbedingungen erledigt werden. Daher verdienen diese gesellschaftlich wichtigen Berufe eine Aufwertung.

Diese Forderung bspw. und noch einige weitere dringend notwendige Forderungen finden Sie in dem u.a. Aufruf

Die komplette Fassung des Aufrufs können Sie hier einsehen. Hier erhalten Sie die Möglichkeit die Kampagne zu unterstützen.

Hier der Link zur Petition.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung !

Mit besten Grüßen

 Jenny Fischer
-Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises-

Hilfsangebote für Männer

Auch Männer erleiden Gewalt! Hier erhalten Sie Beratung und Hilfe!






14.06.2017 
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