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Kraftfahrzeugzulassung - herrenlose Fahrzeuge melden

Nr. 99036008014001

Leistungsbeschreibung

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden.

Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden.

Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).

Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.

Teaser

Fällt Ihnen ein Fahrzeug auf, das im öffentlichen Verkehrsraum ohne Kennzeichen oder mit Kennzeichen mit entfernten Siegeln abgestellt wurde, können Sie dies der zuständigen Ordnungsbehörde melden.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung richtet sich an die örtliche Ordnungsbehörde.

Die Meldung können Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder durch persönliches Erscheinen vornehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldung erfolgt an die zuständige Ordnungsbehörde des Ortes, an dem sich das aufgefundene Fahrzeug befindet.

Zuständige Stelle

Nach Meldung an die örtliche Ordnungsbehörde ist die Kraftfahrzeug - Zulassungsbehörde zuständig  (das sind in Thüringen die Landräte und (Ober-) Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte).

Örtlich zuständig ist die Zulassungsbehörde, in deren Wirkungskreis sich die Hauptwohnung oder der Aufenthaltsort des Fahrzeughalters befindet (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

Fahrzeug

Fahrzeughersteller

Typ, Farbe des Fahrzeugs

Kennzeichen, falls noch vorhanden

(präziser) Standort des Fahrzeugs

wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde

Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person

Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

Welche Gebühren fallen an?

keine für Mitteilende

Welche Fristen muss ich beachten?

keine für Mitteilende

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

19.10.2022
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