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Abfallberatung

Nr. 99001007000000

Jeden Tag haben wir mit Abfall zu tun. Und immer wieder stellt sich die Frage: Wohin damit? Dazu beschäftigen sich die Bürger mit der Thematik, wie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung von Bioabfällen oder die Wahl anderer Abfallbehälter Gebühren gespart werden können.

An wen muss ich mich wenden?

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie dem Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen verpflichtet, die Bürger zu allen Fragen der Abfallentsorgung zu informieren und zu beraten.

Die Entsorgungspflichtigen sind in Thüringen die kreisfreien Städte und die Landkreise. Mit Fragen können Sie sich an die unteren Abfallbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, aber auch an die kreisangehörigen Gemeinden wenden.

Rechtsgrundlage

Teaser

Bei Fragen zum Thema der Abfallentsorgung, -vermeidung und -verwertung können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.

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