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Soziales / Familie

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Beurkundungen

Im Jugendamt können nachfolgende Beurkundungen, möglichst nach Terminvereinbarung, durch die Urkundsperson aufgenommen werden:

  • Vaterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes / nach der Geburt des Kindes / während eines laufenden Scheidungsverfahrens
  • Zustimmungserklärung
  • Festsetzung und Abänderung von Unterhaltsansprüchen
  • gemeinsame Sorgeerklärungen
  • Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind


Notwendige Unterlagen:

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mütterpass
  • bereits vorliegende Vaterschaftsanerkennung
  • eventuell bereits vorhandene Unterhaltsurkunden

Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin!


Rechtliche Grundlagen:

  • Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Dienstordnung für Notare
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