Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Nr. 99116004027000Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen,
- die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
- Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen,
- die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
- Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der Freistaat Thüringen hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Menschen in der Region bezahlbaren, sicheren Wohnraum zu schaffen und auch einkommensschwächeren Haushalten den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen.
Für diesen Zweck gibt es verschiedene Förderprogramme, die seit Januar 2010 alle von der Thüringer Aufbaubank (TAB) betreut werden. Die TAB ist für die Bewilligung, die Auszahlung und die Verwaltung der Fördermittel sowie für die Besicherung der Wohnungsbaudarlehen zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Ausführliche Informationen zur Wohnungsbauförderung geben Ihnen die Thüringer Aufbaubank sowie die Landratsämter bzw. die kreisfreien Städte Thüringens.
Ihre erste Anlaufstelle in der Wohnungsbauförderung ist das Landratsamt/ die kreisfreie Stadt, auf dessen/ deren Gebiet das Baugrundstück liegt. Diese Stellen beraten Sie als Antragsteller, nehmen Förderanträge an und bewilligen die Fördermittel für Eigenheime sowie Eigentumswohnungen.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Formblatt ThürBau VI: Baubuch
- Formblatt ThürBau IV: Baubeschreibung - Sozialer Wohnungsbau
- Formblatt ThürBau III a: Erläuterungen zur Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r)
- Formblatt ThürBau III b: Erläuterungen zur Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person)
- Formblatt ThürBau III a: Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r)
- Formblatt ThürBau III b: Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person)
- Angaben zur Programmanmeldung für das Programmjahr 2018, 2019 und 2020
- Formblatt ThürBau I b: Antrag / Schlussabrechnung für Miet- und Genossenschaftswohnungen im Rahmen des Innenstadtstabilisierungsprogramms - ISSP
- Formblatt ThürBau I b: Beiblatt zu Formblatt ThürBau I b - Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
- Formblatt ThürMod I b: Antrag / Schlussabrechnung für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
- Stellungnahme Behindertenbeauftragte(r) zum beantragten Vorhaben der Wohnungsbauförderung
- Formblatt ThürMod I b: Erläuterungen zum Formblatt ThürMod I b
- Formblatt ThürBau I b: Erläuterungen zum Formblatt ThürBau I b
- Formblatt ThürBau V: Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
- Formblatt ThürMod I a: Antrag Thüringer Modernisierungsdarlehen
- Hinweise für die Schlussbestätigung von Neubau- und Um- und Ausbaumaßnahmen im Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP für die Programmjahre 2018 bis 2020
- Formblatt ThürMod I a: Erläuterungen zum Formblatt ThürMod I a
- Liste förderfähiger Kosten - Energieeffizienz für ISSP und Modernisierung
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Teaser
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.