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Soziales / Familie

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Regionalplan Aufstellung und Änderung - Informationserteilung

Nr. 99148025027000

Die Planung von Räumen vollzieht sich in Deutschland auf mehreren Ebenen. Auf Landesebene wird der Landesentwicklungsplan, auf regionaler Ebene der Regionalplan und auf kommunaler Ebene die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan), festgelegt. Zudem gibt es die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen ist. Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Raumplanung und Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.

Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthüringen.

In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Träger der Regionalplanung. Ihnen obliegt die Aufstellung und Änderung des Regionalplans.

An wen muss ich mich wenden?

Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden über 10.000 Einwohner einer Region als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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