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Tierseuchen

Nr. 99110023000000

Spezielle Hinweise unserer Behörde


Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben der amtlichen Tierseuchenbekämpfung

Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links für weiterführende Informationen zu den Einzelthemen:

Staatliche Tierseuchenbekämpfung

Was ist staatliche Tierseuchenbekämpfung?

Rechtsgrundlage:

Grundgesetz vom 23.5.1949, Artikel 74, Nr. 19: „Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: …die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln.“

Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten zwecks gesunder Tierbestände und Sicherheit für den Menschen durch:

  • Überwachung der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Bestimmungen

  • vorbeugender Tierseuchenschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren mittels
    • Überwachung von Tierbeständen, Tiertransporten, Märkten, Ausstellungen sowie des Viehhandels
    • Überwachung der Einhaltung von vorgeschriebenen Untersuchungen in den Nutztierbeständen
    • Kontrollen auf Seuchenfreiheit durch klinische Untersuchungen von Einzeltieren und Tierbeständen sowie Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen
    • stichprobenweise Überprüfung der Tierkennzeichnung durch Ohrmarken bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie der Überwachung der Erfassung der Rinder und Schweine in einer zentralen Datenbank
    • Registrierung von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung
  • Erteilung von Erlaubnissen zur Zucht und/oder zum Handel mit Papageien und Sittichen

  • Entgegennahme von Ohrmarkenbestellungen der Tierhalter für Schweine, Schafe und Ziegen

  • Bearbeitung von Beihilfe- und Entschädigungsanträgen und Weiterleitung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse

  • Überwachung der Tierkörperbeseitigung, d.h., die sichere Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderer seuchenhygienisch bedenklicher Stoffe

  • Krisenmanagement beim Auftreten gefährlicher Seuchen und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen

  • Verfolgung und Ahndung von tierseuchenrechtlichen Verstößen

  • Dokumentation von Impfungen bei Heimtieren im Reiseverkehr

  • Ausstellen von amtstierärztlichen Bescheinigungen

Equidenpass

Mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung wurde die EU-Entscheidung 2000/68/EG in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Juli 2000 ist der Pferdepass für alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel, .... etc.) Pflicht.

Welche Informationen enthält der Equidenpass?

Der Equidenpass, ein DIN A5 großes Buch, enthält die Informationen über Herkunft, Besitz und Identität des betreffenden Tieres, insbesondere sind angegeben:

  • Name und Adresse des Besitzers
  • Beschreibung des Equiden mit Angabe der Farbe und Abzeichen.
  • Graphische Eintragung der Abzeichen, Brände, Narben sowie mind. drei Wirbel
  • durchgeführte Impfungen
  • Medikations- bzw. Identitätskontrollen
  • Arzneimittelbehandlungen
  • Erklärung des Besitzers zur späteren Nutzung (Schlachttier oder nicht Schlachttier)


Zusätzlich zum Equidenpass wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokuments das Eigentum bescheinigt.

Wo bekommen Sie den Equidenpass?

Zur Beantwortung dieser Frage ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Pferd mit oder ohne Abstammungsnachweis/ Geburtsbescheinigung handelt!

  • Equiden mit Abstammungsnachweis/ Geburtsbescheinigung einer anerkannten Züchtervereinigung (Die jeweilige anerkannte Züchtervereinigung stellt den Equidenpass aus!)
  • Equiden ohne Abstammungsnachweis/ Geburtsbescheinigung einer anerkannten Züchtervereinigung (sonstige Zucht- und Nutzequiden):


Um einen Equidenpass zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Equide zuerst registriert wird (Aufnahme der Grunddaten wie Besitzer, Geschlecht, Alter, Abzeichen sowie das Erstellen der Graphik). Diese Registrierung können praktizierende Tierärzte (Hoftierärzte) oder die Mitarbeiter des Verbandes vornehmen. Eine über die Beschreibung des Equiden hinausgehende Kennzeichnung in Form eines Nummernbrandes oder Microchips ist nicht erforderlich.

Arzneimittelbehandlung

Die geltenden Arzneimittelrechtlichen Regelungen schränken den Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ein, so auch bei Equiden, da Pferde, Ponys oder Esel zur Fleischgewinnung geschlachtet werden können. Im Kapitel IX Arzneimittelbehandlung des Equidenpass muss der Tierbesitzer daher vermerken, ob der Equide als Schlachttier dienen soll, oder ob er niemals der Nahrungskette zugeführt werden soll.
Wenn sich ein Pferdebesitzer für den Status Nicht Schlachtpferd entscheidet, kann das Pferd mit allen Medikamenten behandelt werden. Entscheidet sich der Pferdebesitzer für den Status Schlachtpferd, können einige wenige Medikamente nicht zur Behandlung eingesetzt werden. Die verwendeten Medikamente sind im Pferdepass zu dokumentieren, da bei einer eventuellen Schlachtung Wartezeiten einzuhalten sind.
Es ist empfehlenswert, den Status Schlachttier eintragen zu lassen, da dieser Status jederzeit geändert werden kann. Die Entscheidung Nicht Schlachttier ist dagegen endgültig.

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheit an Mensch und Tier ist die wesentliche Aufgabe des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.

Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.

Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch bei der

Teaser

Tierseuchebekämpfung dient dem Schutz von Mensch und Tier.

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