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Unterhaltssicherung

Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) garantiert Wehrdienst-und Zivildienstleistenden und deren Familien einen Rechtsanspruch auf besondere finanzielle Hilfen des Staates. Für die Dauer des Wehrdienstes, einer Wehrübung oder des Zivildienstes können folgende Sicherungsleistungen in Anspruch genommen werden:

  • Leistungen an Ehefrauen und Kinder sowie bedürftige Angehörige (allgemeine Leistungen und Einzelleistungen)
  • Beiträge zur Schadensversicherung (außer KFZ z.B. Unfall, Privathaftpflicht, Rechtsschutz) und bestimmte Sonderleistungen
  • Mietbeihilfen zu Miete und Mietnebenkosten für alleinstehende Wehrpflichtige
  • Wirtschaftsbeihilfen (Aufwendungen für Ersatzkräfte, für Miete und sonstige unabwendbare Ausgaben zur Fortführung des Betriebes) für Selbständige
  • Härteausgleich (Stundungszinsen, Garagenmiete für stillgelegte Autos usw.)
  • Verdienstausfallentschädigung bei Wehrübungen

Rechtliche Grundlagen:

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

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