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Unterhaltssicherung
Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) garantiert Wehrdienst-und Zivildienstleistenden und deren Familien einen Rechtsanspruch auf besondere finanzielle Hilfen des Staates. Für die Dauer des Wehrdienstes, einer Wehrübung oder des Zivildienstes können folgende Sicherungsleistungen in Anspruch genommen werden:
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Leistungen an Ehefrauen und Kinder sowie bedürftige Angehörige (allgemeine Leistungen und Einzelleistungen)
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Beiträge zur Schadensversicherung (außer KFZ z.B. Unfall, Privathaftpflicht, Rechtsschutz) und bestimmte Sonderleistungen
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Mietbeihilfen zu Miete und Mietnebenkosten für alleinstehende Wehrpflichtige
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Wirtschaftsbeihilfen (Aufwendungen für Ersatzkräfte, für Miete und sonstige unabwendbare Ausgaben zur Fortführung des Betriebes) für Selbständige
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Härteausgleich (Stundungszinsen, Garagenmiete für stillgelegte Autos usw.)
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Verdienstausfallentschädigung bei Wehrübungen
Rechtliche Grundlagen:
Unterhaltssicherungsgesetz (USG)