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Visum


Die Einreise nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Die deutschen Auslandsvertretungen, bei denen das Visum beantragt werden muss, gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

Abhängig von der Dauer und dem Zweck des beabsichtigten Aufenthalts ist bei der Entscheidung zuvor die für den künftigen Aufenthaltsort in Deutschland zuständige Ausländerbehörde zu beteiligen. Grundsätzlich muss die Ausländerbehörde beteiligt werden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll, wenn beabsichtigt ist, in Deutschland zu arbeiten und bei Staatsangehörigen bestimmter Staaten.

Je nach Staatsangehörigkeit sowie dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gibt es aber auch eine Fülle von Einreiseerleichterungen.

Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren, die Schengenstaaten und das Schengener Übereinkommen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Grundsätzliche Auskünfte zu den Voraussetzungen des Visumsverfahrens erhalten Sie auch im Amt für Migration.

Merkblatt Visumspflichtige Staaten

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