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Tierarzneimittelüberwachung


Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben der amtlichen Tierarzneimittelüberwachung

Die Grundlage der Arzneimittelüberwachung ist das Arzneimittelgesetz (AMG).
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier muss für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel gesorgt werden.
In Deutschland werden Tierarzneimittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin speziell für die Anwendung am Tier zugelassen.
Vor der Zulassung werden sie auf ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit (für Tier, Anwender und Umwelt) und pharmazeutische Qualität geprüft.
Zudem schützen vorgeschriebene Wartezeiten die Verbraucher. Unter Wartezeiten versteht man eine Zeitspanne, die nach der Verabreichung eines Arzneimittels verstreichen muss, bevor Lebensmittel vom Tier gewonnen werden können. Diese sollen gewährleisten, dass der Verbraucher nicht durch Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln gefährdet wird.

Für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln sind die Bundesländer selbst zuständig.
Die Vor-Ort-Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken und der „Stallapotheken“ der Tierhalter stellt die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte der Überwachung dar.
Hinzu kommt die Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Alle "Überwachungsbereiche" orientieren sich an dem bundesweiten Qualitätssystem, das für die Arzneimittelüberwachung eingeführt ist. Dies Qualitätssystem wird von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) betreut.



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