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Fahrerlaubnis / Zulassung

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BAföG

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind Sozialleistungen, die vom Bund getragen werden. Das BAföG gewährt individuelle Ausbildungsförderung, wenn dem Auszubildenden für seine Lebensunterhalt und seine Ausbildung keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Beantragung und Auszahlung von schulischem BAföG erfolgt über die BAfög Stelle des Landkreises, die dem Schulverwaltungsamt zugeordnet ist.

Nähere Informationen zum Gesetz sowie Formulare erhalten Sie auch unter https://www.bafög.de/

 

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