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Fahrerlaubnis / Zulassung

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Führerschein Erweiterung um eine weitere Führerscheinklasse beantragen

Nr. 99023002049000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Der Führerscheinantrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Klasse und sind aus dem Antrag ersichtlich. Anträge erhalten Sie bei der Fahrschule Ihrer Wahl.

Wichtig!
Zu allen benötigten Unterlagen (siehe unten) gehört der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe! Dieser muss mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minunten beinhalten!

Gebühr ohne Probezeit: 42,60 Euro Gebühr mit Probezeit: 43,40 Euro

Rechtliche Grundlagen: Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung

Leistungsbeschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
 

In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, weil zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer EG-Richtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll nach der Richtlinie sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheindokumente im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Formulare

Teaser

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, dann können Sie diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf die Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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