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Fahrerlaubnis / Zulassung

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Fischereiabgabe bezahlen

Nr. 99042010131000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

Teaser

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

Zuständige Stelle

Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage gegen ausstellende Behörde

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

14.10.2022
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