Fischereischein Ausstellung beantragen
Nr. 99042001012000Nach § 28 ThürFischG sind die Fischereischeine nach einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Muster mit der entsprechenden Gültigkeitsdauer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Voraussetzungen
- Nach § 29 ThürFischG (Erteilung) kann bei Ablage der Fischerprüfung nach den Thüringer Voraussetzungen ein Fischereischein nach § 28 ThürFischG erteilt werden.
- Die Verlängerung von Fischereischeinen nach § 28 Satz 2 ThürFischG erfolgt analog der Neuerteilung nach § 28 Satz 3 ThürFischG.
- Keine Verlängerungsmöglichkeit besteht bei Fischereischeinen auf Lebenszeit, Vierteljahresfischereischeinen und Jugendfischereischeinen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen sind im Gesetz bzw. der Verordnung nicht definiert. Jedoch kann die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreie Stadt Reglungen hierzu bekannt geben.
Rechtsbehelf
Regulungen hierzu trifft die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreien Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Teaser
Zur Ausübung der Angelfischerei ist die Beantragung und Erteilung eines Fischereischeines in Thüringen notwendig. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der zuständigen Gemeinde.