Fischerprüfung Zulassung beantragen
Nr. 99042003000000Die Untere Fischereibehörde informiert
Fischerprüfung April 2024
Termin: 20.04.2024
Uhrzeit: 9:00 Uhr
Ort: Landratsamt Hildburghausen
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
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Zuständig für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Stunden teilgenommen hat.
Zulässig, für den Nachweis eines Vorbereitungslehrganges, sind auch zertifizierte Online-Anbieter.
Interessenten stellen bitte einen schriftlichen Antrag (unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises mit Vorder- und Rückseite und dem Nachweis des Vorbereitungslehrgangs) an das:
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Landratsamt Hildburghausen
Untere Fischereibehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
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Die nächste 30-stündigen Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung im Bereich der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Hildburghausen finden wie folgt statt:
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Lehrgangsort:
98673 Eisfeld OT Harras
Vereinsheim des SV Wacker 04 e.V.
Zum Sportplatz 10
Freitag 22.03.2024 15.00-20.00 Uhr |
Freitag 05.04.2024 15.00-20.00 Uhr |
Samstag 23.03.2024 09.00-16.00 Uhr |
Samstag 06.04.2024 09.00-16.00 Uhr |
Sonntag 24.03.2024 09.00-16.00 Uhr |
Sonntag 07.04.2024 09.00-16.00 Uhr |
Anmeldungen bei:
Herrn Andreas Kirsch
Tel.: 0160 - 55 03 55 9 (auch für WhatsApp)
E-Mail: die-kirschen@t-online.de
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Lehrgangsort:
98646 Reurieth
Vereinsheim des Sportverein 1919 Reurieth e.V.
Bahnhofstraße 189
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Anmeldungen bei:
Herrn Sandro Gottwald
Email: gotze@t-online.de
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- Lehrgangsort:
98646 Straufhain OT Steinfeld
Vereinsheim Freiwillige Feuerwehr Steinfeld
Coburger Straße 1
Dienstag 02.04.2024 15.00 - 20.00 Uhr |
Freitag 05.04.2024 15.00-20.00 Uhr |
Mittwoch 03.04.2024 15.00 - 20.00 Uhr |
Samstag 06.04.2024 08.00-18.00 Uhr |
Donnerstag 04.04.2024 15.00 - 20.00 Uhr |
Anmeldungen bei:
Herrn Thomas Grill
Tel.: 0175 - 15 15 15 4 (auch für WhatsApp)
Email: fishermans_great_stuff@gmx.de
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Interessenten stellen bitte einen formlosen Antrag (schriftlich per E-Mail) an den entsprechenden Lehrgangsanbieter. Von dort erhalten Sie die Antragsunterlagen für den Lehrgang, sowie den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung.
René Westphal
-Untere Fischereibehörde-
Leistungsbeschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines.
Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung bedarf es der Zulassung zur Prüfung nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung erfolgt bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Welche Gebühren fallen an?
Prüfungsgebühr von 35 €
Welche Fristen muss ich beachten?
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Anträge gestellt werden, welche spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen müssen. Ebenso ist die Prüfungsgebühr vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu entrichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular laut ThürFischAVO und Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges.
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt/oder die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Teaser
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins.