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Fahrerlaubnis / Zulassung

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Gewerbe ummelden

Nr. 99050012071000

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:

  • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
  • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
  • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
  • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
  • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
  • bei der Handwerkskammer.

Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

15,00 Euro

Rechtsgrundlage

Formulare

Teaser

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.

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