Sprungziele
Seiteninhalt

Fahrerlaubnis / Zulassung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Führerschein Mopedführerschein mit 15 Auskunft

Nr. 99108047001003

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Sie können die Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klasse AM ein Jahr früher als sonst üblich, nämlich mit 14,5 Jahren beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

    • formblattmäßiger Antrag ausgefüllt und unterschrieben (erhältlich bei der Fahrschule Ihrer Wahl, Unterschrift des Antragstellers und die Unterschriften beider Eltern)
    • Beiblatt: Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt “AM mit 15 Jahren“ ausgefüllt und unterschrieben (erhältlich bei der Fahrschule Ihrer Wahl, Unterschrift des Antragstellers und die Unterschriften beider Eltern)

Hinweis: Bei alleinigem Sorgerecht reicht die Unterschrift eines Elternteils. Es ist jedoch ein Auszug aus dem Sorgeregister bzw. ein Nachweis für das alleinige Sorgerecht vorzulegen (Gerichtsurteil, Sterbeurkunde in Kopie).

    • gültiger Personalausweis oder Kinderausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
    • 1 biometrisches Passbild Format 35 x 45 mm
    • Sehtestbescheinigung eines Optikers
      Haben Sie den Sehtest nicht bestanden, so müssen Sie eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnisverordnung vorlegen. (Sehtestbescheinigungen bzw. die augenärztlichen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Stempel der ausbildenden Fahrschule

Gebühr: 42,60 € ; 5,00 € zusätzlich bei gewünschtem Direktversand
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Nach dem die Fahrerlaubnisbehörde dem Antrag zugestimmt hat, können Sie mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule Ihrer Wahl beginnen.

Antragsformulare:

Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt “AM mit 15 Jahren“

Leistungsbeschreibung

Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres.

An wen muss ich mich wenden?

Zur Antragstellung wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (spezielle Antragsformulare haben die Fahrerlaubnisbehörden und Fahrschulen)

Rechtsgrundlage

Teaser

Seit dem 28. Juli 2021 ist für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahren gültig. 

© 2023 Landkreis Hildburghausen