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Fahrerlaubnis / Zulassung

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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten

Nr. 99108012005005

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung. 

Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden, 

innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Teaser

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

09.11.2022
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